Winterdienst: So bereiten Sie sich richtig vor

Der Winter kommt oft schneller als erwartet. Als Grundstückseigentümer oder Hausverwalter sind Sie für die Sicherheit auf Ihren Gehwegen verantwortlich. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Pflichten und wie Sie sich optimal vorbereiten.
Ihre Räum- und Streupflicht
In Baden-Württemberg müssen Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden. Die genauen Regelungen finden Sie in der Satzung Ihrer Gemeinde.
Haftungsrisiken vermeiden
Stürzt ein Passant auf Ihrem nicht geräumten Gehweg, haften Sie für entstandene Schäden. Dies kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Eine Dokumentation Ihrer Räumtätigkeiten (Datum, Uhrzeit, Wetterlage) kann im Streitfall entscheidend sein.
Die richtige Ausrüstung
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor: Schneeschaufel, Streugut (kein Salz auf Gehwegen - in vielen Gemeinden verboten!), Splitt oder abstumpfende Mittel. Lagern Sie das Material trocken und griffbereit.
Wann lohnt sich ein professioneller Winterdienst?
Für Gewerbebetriebe, Hausverwaltungen und berufstätige Privatpersonen ist ein professioneller Winterdienst oft die beste Lösung. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht zuverlässig und entlasten Sie von der Haftung.
Winterdienst für Sie?
Lassen Sie uns die Schneeräumung übernehmen. Wir beraten Sie gerne zu unseren Winterdienst-Paketen.
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