Was kostet Büroreinigung in Baden-Württemberg? Echte Preisspannen für 2026

Die häufigste Frage, die uns Auftraggeber zum ersten Mal stellen, ist: „Was kostet das?“ – und sie verdient eine ehrliche Antwort. In diesem Beitrag fasse ich zusammen, was Büroreinigung in Baden-Württemberg im Jahr 2026 realistisch kostet, wie sich der Preis zusammensetzt und woran Sie ein faires Angebot erkennen. Geschrieben aus Erfahrung als Reinigungsfirma im Rems-Murr-Kreis – ohne Schönrechnen.
Die Kurzversion
In Baden-Württemberg liegen seriöse Büroreinigungspreise marktüblich bei 30 € bis 45 € pro Reinigungsstunde oder, umgerechnet, bei 0,40 € bis 1,80 € pro m² pro Reinigung. Die Spanne erklärt sich aus Reinigungshäufigkeit, Sanitäranteil, Bodenbelag und Sonderaufgaben. Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung beträgt seit Januar 2026 15,00 €/h für Innenreinigung und 18,40 €/h für Glas-/Fassadenreinigung – das ist der Anker für jede seriöse Kalkulation.
Der Tariflohn ist der Anker für jeden Preis
Bevor wir über Endpreise reden, hilft es, beim Anfang anzufangen: dem Lohn. Die Gebäudereinigung hat in Deutschland seit 2007 allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne, die zwischen BIV (Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks) und der Gewerkschaft IG BAU verhandelt werden. Diese Mindestlöhne gelten für jede Reinigungsfirma in Deutschland – unabhängig davon, ob sie Tarif-Mitglied ist oder nicht.
Für 2026 gelten:
- Lohngruppe 1 (Innenreinigung): 15,00 € pro Stunde – seit 1. Januar 2026
- Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 18,40 € pro Stunde – seit 1. Januar 2026
Wenn Sie ein Angebot mit Stundensätzen deutlich unter 25 € bekommen, lohnt sich Nachhaken. Bei 15 € Mindestlohn plus rund 22 % Sozialabgaben sind Sie schon bei knapp 18,30 € reinen Lohnkosten – ohne Material, Anfahrt, Versicherung oder Marge. Sehr niedrige Stundensätze bedeuten meist eines von dreien: Mindestlohn-Verstoß, versteckter Mehraufwand, oder der Anbieter ist schlicht unrentabel und wird mittelfristig die Qualität nicht halten.
Vom Lohn zum Endpreis: was alles im Stundensatz steckt
Wenn eine Reinigungskraft 15 €/h verdient, kostet ihre Arbeit den Auftraggeber nicht 15 €/h. Auf den Brutto-Stundenlohn kommen weitere Posten:
- Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (rund 21–22 % vom Brutto)
- Urlaubs- und Krankengeldrücklage (in der Gebäudereinigung 30 Urlaubstage gesetzlich, plus Krankheitsausfall)
- Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial (Reiniger, Tücher, Müllsäcke, Sanitärbedarf)
- Anfahrt – kalkuliert oder explizit ausgewiesen
- Versicherung – Betriebshaftpflicht für Schäden in Kundenräumen
- Verwaltung und Akquise – Angebot, Buchhaltung, Qualitätskontrolle, Vertretungsmanagement
- Marge – damit der Betrieb existieren kann
Faustregel: Von einem Stundensatz von 30 € landen etwa 50–55 % als Lohn beim Mitarbeiter. Der Rest sind die genannten Posten. Wer drastisch günstiger ist, spart entweder am Lohn (Mindestlohn-Verstoß), am Material (schlechtere Qualität), an der Versicherung (Risiko für Sie) oder an der Vertretung (Sie stehen bei Ausfall ohne Reinigung da).
Realistische Spannen für Baden-Württemberg 2026
Mit dem Tarif als Anker und der Marktentwicklung 2026 ergeben sich folgende ehrliche Spannen für Büroreinigung in Baden-Württemberg:
| Leistung | Stundensatz | Pro m² pro Reinigung |
|---|---|---|
| Tägliche Unterhaltsreinigung Büro | 30–40 € | 0,90–1,80 € |
| Wöchentliche Unterhaltsreinigung Büro | 30–40 € | 0,40–1,00 € |
| Glas- und Fensterreinigung (innen) | 32–48 € | 2,80–6,50 € |
| Grundreinigung / Tiefenreinigung | 32–45 € | 3,50–8,50 € |
| Bauend- und Bauabnahmereinigung | 34–48 € | 4,00–9,50 € |
Die Spannen sind marktübliche Orientierungswerte, keine festen Preise. Ihr eigenes Angebot kann am unteren oder oberen Ende liegen – je nach Frequenz, Größe, Lage und Sonderaufgaben.
Was den Preis nach oben oder unten verschiebt
Wenn zwei Büros mit gleicher Quadratmeterzahl unterschiedliche Angebote bekommen, liegt das fast immer an einer Mischung aus diesen Faktoren:
Frequenz – Tägliche Reinigung ist pro m² teurer als wöchentliche, weil mehr Anfahrten anfallen. Bei monatlicher Reinigung steigt der Aufwand pro Termin (mehr Schmutz, längere Dauer), die Pro-m²-Rechnung wird wieder höher.
Sanitäranteil – Toiletten brauchen unverhältnismäßig viel Zeit. Ein Büro mit 5 Toiletten ist deutlich teurer pro m² als ein Büro derselben Größe mit nur einer Toilette.
Bodenbelag – Hartböden sind effizienter zu reinigen als Teppich, Naturstein und Parkett brauchen schonende Mittel und langsamere Methoden.
Sonderaufgaben – Glas außen, Teppichpflege, Sozialraum-Küche, Müll-Trennung, Auffüllen von Verbrauchsmaterial, Pflanzen-Service – jeder Zusatzpunkt kostet zusätzliche Zeit.
Tageszeit – Reinigung außerhalb der Geschäftszeiten ist gängig und wird normalerweise nicht extra berechnet. Sehr frühe Stunden vor 6 Uhr oder Wochenend-Termine können einen Aufschlag rechtfertigen, je nach Tarif.
Region – Stuttgart und Großraum sind im BW-Vergleich am oberen Ende, ländliche Räume etwa 10–15 % günstiger.
Vertragslänge – Üblicherweise wird die Laufzeit individuell vereinbart. Wenn jemand sehr lange Bindungen verlangt (etwa 2 Jahre und mehr) ohne klaren Mehrwert dafür, ist das ein Hinweis auf eine schwer kalkulierte Marge oder den Versuch, Sie nicht mehr loszulassen.
Pauschalpreis, Festpreis, Stundensatz – worin liegt der Unterschied?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet – wichtig ist nicht das Wort, sondern was dahintersteht.
Pauschal- oder Festpreis nach Vor-Ort-Termin und mit klarem Leistungskatalog ist die beste Variante für regelmäßige Aufträge. Die Reinigungsfirma kommt vorbei, vermisst die Räume, klärt Ihre Vorstellungen und nennt einen festen Preis für einen schriftlich definierten Leistungsumfang. Sie wissen, was Sie zahlen, die Firma trägt das Effizienzrisiko – das ist das Modell, mit dem wir bei Miko arbeiten.
Pauschalpreise ohne Vor-Ort-Termin – also rein telefonisch oder per E-Mail kalkuliert – sind die eigentliche Falle. Was nicht im Pauschalumfang steht, wird später nachberechnet, oder die Reinigung bleibt oberflächlich. Bestehen Sie immer auf einer Besichtigung und einer schriftlichen Leistungsliste, bevor Sie unterschreiben.
Stundenabrechnung ist sinnvoll für Sonderaufträge, deren Aufwand vorher nicht präzise abschätzbar ist – etwa Bauend- oder Sonderreinigungen mit ungewissem Verschmutzungsbild. Lassen Sie sich vorher einen Stundenrahmen bestätigen, damit es keine offene Rechnung wird.
Eigene Reinigungskraft oder Reinigungsfirma?
Manche Auftraggeber überlegen, eine Reinigungskraft selbst anzustellen, statt eine Firma zu beauftragen. Wann lohnt sich das? Die Frage stellen sich vor allem Unternehmen mit hohem regelmäßigem Reinigungsbedarf.
Die Rechnung im Vergleich. Wenn Sie eine Reinigungskraft selbst beschäftigen, zahlen Sie nicht nur den Stundenlohn nach Tarif (15 €/h L1), sondern zusätzlich rund 22 % Sozialabgaben, 30 Tage Urlaub pro Jahr plus Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Reinigungsmaterial, Geräte, Versicherung – und Sie müssen Recruiting, Einarbeitung und Vertretung organisieren. Pro tatsächliche Reinigungsstunde landen Sie bei einer eigenen Kraft meist bei 22–28 € reinen Vollkosten. Eine Reinigungsfirma, die mit Tarif arbeitet, liegt bei 30–40 € – aber ohne den ganzen administrativen Aufwand.
Faustregel. Erst bei rund 25–30 wöchentlichen Reinigungsstunden (also etwa einer Halbtagskraft) wird die eigene Anstellung wirtschaftlich interessanter, weil sich die Fixkosten – Recruiting, Verwaltung, Material, Versicherung – auf mehr Stunden verteilen. Darunter zahlen Sie für eine eigene Kraft pro Reinigungsstunde mehr, weil der Overhead pro Stunde groß bleibt.
Wenn Sie sich für eine Firma entscheiden, bekommen Sie:
- Vertretung bei Krankheit oder Urlaub – organisiert, ohne dass Ihr Betrieb stillsteht
- Material und Geräte – die Firma bringt alles mit
- Betriebshaftpflicht – abgedeckt
- Reinigungsplan und Qualitätskontrolle – extern, nicht Ihr Job
- Flexibilität bei Wachstum oder Schrumpfung – Reinigungszeiten lassen sich anpassen
Größere Unternehmen kombinieren oft beides: eine eigene Reinigungskraft tagsüber für Spontanaufgaben und eine externe Firma abends für die Hauptreinigung.
So bekommen Sie ein faires Angebot
Drei einfache Regeln helfen, Angebote sinnvoll zu vergleichen:
- Vor-Ort-Termin verlangen. Telefonisch oder per E-Mail kalkulierte Pauschalen ohne Besichtigung sind erfahrungsgemäß ungenau – meist zu niedrig angesetzt mit späterer Nachforderung.
- Detaillierten Reinigungsplan bekommen. Welche Räume, welche Frequenz, welche Tätigkeiten, wie oft Glas, wie oft Sanitärgrundreinigung. Ohne diese Liste vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
- Versicherungsnachweis und Tarifkonformität abfragen. Eine seriöse Firma legt beides ohne Zögern vor. Wer ausweicht, hat Gründe.
Häufige Fragen
Was kostet Büroreinigung pro Stunde in Baden-Württemberg?
Marktüblich liegen seriöse Stundensätze für Büroreinigung in BW bei 30 € bis 45 € pro Reinigungsstunde – inklusive Lohn, Sozialabgaben, Material und Marge der Reinigungsfirma. Die Spanne erklärt sich aus Tariflohn-Gruppe (Innenreinigung 15 €/h vs. Glas/Fassade 18,40 €/h), Anfahrt, Region und Komplexität des Auftrags.
Was kostet Büroreinigung pro Quadratmeter?
Die Spannen reichen typisch von 0,40 € bis 1,80 € pro m² pro Reinigung – je nach Häufigkeit, Sanitäranteil, Bodenbelag und Sonderaufgaben. Tägliche Reinigung kleiner Büroflächen ist pro m² teurer als wöchentliche Reinigung großer Flächen. Per-m²-Preise sind aber nur eine Orientierung – seriöse Angebote rechnen am Ende über Stunden und Aufwand.
Warum unterscheiden sich Angebote so stark im Preis?
Drei Gründe: Erstens unterschiedliche Lohnniveaus (Tariflohn vs. Mindestlohn-Konstrukte), zweitens unterschiedliche Reinigungstiefen (oberflächlich oder gründlich), drittens Pauschalpreise, die später zu Mehrkosten führen. Vergleichen Sie Angebote nie nur über die Endsumme – fragen Sie nach Stundensätzen, Reinigungsplan und was nicht enthalten ist.
Was ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?
Seit 1. Januar 2026 gilt: 15,00 € pro Stunde für die Lohngruppe 1 (Innenreinigung) und 18,40 € für Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Diese Branchenmindestlöhne sind allgemeinverbindlich, das heißt: jede Reinigungsfirma in Deutschland muss diese Löhne zahlen. Wenn ein Angebot deutlich unter den daraus berechneten Endpreisen liegt, ist Vorsicht geboten.
Pauschalpreis oder Stundenabrechnung – was ist besser?
Pauschal- oder Festpreis nach Vor-Ort-Termin und mit klarem Leistungskatalog ist für regelmäßige Aufträge meist die fairste Variante: Sie wissen, was Sie zahlen, die Reinigungsfirma trägt das Effizienzrisiko. Stundenabrechnung passt für Sonderaufträge mit nicht abschätzbarem Aufwand. Vorsicht nur bei Pauschalpreisen ohne Vor-Ort-Termin – die werden oft später nachberechnet oder bleiben oberflächlich.
Eigene Reinigungskraft anstellen oder Firma beauftragen?
Faustregel: erst ab rund 25–30 wöchentlichen Reinigungsstunden (etwa einer Halbtagskraft) wird die eigene Anstellung wirtschaftlich interessanter. Darunter zahlen Sie pro Stunde mehr, weil sich Fixkosten – Recruiting, Verwaltung, Material, Versicherung – auf wenige Stunden verteilen. Eine Reinigungsfirma bringt Vertretung, Material und Versicherung mit; das spart Aufwand auf Ihrer Seite.
Was ist im Stundensatz einer Reinigungsfirma enthalten?
Stundenlohn nach Tarif, Sozialabgaben (etwa 22 % Arbeitgeberanteil), Urlaubs- und Krankengeldrücklage, Material und Verbrauchsstoffe, Anfahrt, Versicherung, Verwaltungsoverhead und Marge. Eine Faustregel: vom Endpreis bekommt die Reinigungskraft selbst etwa 50–55 %, der Rest sind die genannten Posten.
Konkretes Angebot für Ihr Büro im Rems-Murr-Kreis oder Großraum Stuttgart?
Wir kommen kostenfrei vorbei, schauen uns Ihre Räume an und erstellen einen Pauschalpreis mit klarem Leistungsumfang. Vertragslängen besprechen wir individuell – passend zu Ihrem Bedarf.
Jetzt anfragenOder rufen Sie an: +49 178 822 4502 (Mo–Sa 7:00–18:00)
Über die Autorin: Irena Ristova ist Geschäftsführerin von Miko Gebäudereinigung in Weinstadt-Endersbach. Wir reinigen für Unternehmen, Praxen und Privathaushalte im Waiblingen, Fellbach, Schorndorf, Winterbach und Stuttgarter Großraum. Quellen für die Mindestlohn-Daten: BIV-Tarifvertrag 2025/2026, allgemeinverbindlich seit Februar 2025.